ORTHOPÄDISCH VERSORGT IM BERUF – MIT EINLAGEN FÜR SICHERHEITSSCHUHE VON CAREPOINT KEIN PROBLEM.

Unsere orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhe werden gemäß DGUV 112-191 (ehemals BGR 191) nach Vorstellung der Kostenträger hergestellt.

Würden Sie so ohne Weiteres die Gläser Ihrer Schutzbrille oder die Gurte einer Absturzsicherung austauschen? Mit Sicherheit nicht, denn es liegt auf der Hand, dass eine solche Veränderung auch die Stabilität und Schutzfunktion der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gefährden würde.

Wie sieht es jedoch bei Sicherheits- oder Berufsschuhen aus? Hier ist vielen Beschäftigten nicht bewusst, dass ein Austauschen der Einlage die Schutzeigenschaft der Sicherheitsschuhe gravierend verändern kann. Denn Isolier- und Leitfähigkeit der Schuhe ändern sich, wenn die ursprünglichen Einlegesohlen gegen orthopädische Einlagen getauscht werden.

In einigen Fällen benötigen Beschäftigte aber aus gesundheitlichen Gründen spezielle orthopädische Einlagen in ihren Sicherheits- oder Schutzschuhen. Natürlich ist dies möglich und erlaubt, aber nur, wenn die Einlagen den gesetzlichen Anforderungen an die PSA und den Vorgaben der Hersteller entsprechen. Denn nur so kann die ordnungsgemäße Funktion der Schutzeigenschaften sichergestellt werden.
Wir beraten Sie gerne vor Ort zu Ihren passenden orthopädischen Einlagen. Bringen Sie gerne Ihre Arbeitsschutzschuhe mit.

In der DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher BGR 191) steht im Anhang 2 Abschnitt 4.2:

„4.2.1 Schuhe für lose Einlagen

Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind. Meist besteht aber noch kein Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk. Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden Einlagen an, die orthopädisch individuell anzupassen sind. Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden.“